Kosten

Wer bezahlt eine Therapie?

Gesetzlich Versicherte

In einem standardisierten Verfahren entscheidet ein Gutachter über den Therapieantrag. Wird dieser genehmigt, dann wird Ihre Therapie komplett von der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung übernommen. Voraussetzung: Es liegt eine „Störung von Krankheitswert“ vor (z.B. Depression, Panik­störung etc.), die Behandlung ist erfolgversprechend und wirtschaftlich, d.h. Kosten und Nutzen stehen in einem vernünftigen Verhältnis. Für den Therapieantrag und die Überweisung zur Psycho­therapie muss außerdem Ihr Haus- oder Facharzt mit einbezogen werden.

Privat Versicherte

Hier sind die Verfahren unterschiedlich. Am besten klären Sie vor dem Erstgespräch mit Ihrer Kasse folgende Fragen: Welche fachliche Qualifikation muss der Therapeut erfüllen (Appro­bation / Medizinstudium usw.)? Welche Antragsformulare benötigen Sie? Wer ist für den Therapeuten Ansprechpartner bei der Kasse? Wird eine ärztliche Bescheinigung oder Unter­suchung benötigt?

In vielen Fällen übernehmen auch private Kranken­ver­siche­rungen die vollen Kosten einer Behandlung. Wie viele Stunden Ihnen genehmigt werden, ist unterschiedlich.

Selbstzahler

Sie können natürlich auch auf eigene Kosten eine Psycho­therapie in Anspruch nehmen. Dabei gilt in der Regel der Kostensatz für privat Versicherte (GOP).